- Wenn ich mit dir reden will, komm ich mit einer Banane zu deinem Kaefig und ruettel an den Staeben..
- -- Schizo, ibash.de #12337
Oh, da ist mir aber was
lustiges nerviges in den Briefkasten gepurzelt, was eher was für "
unser täglich Spam" vom Nachtwächter wäre.
Date: Thu, 14 Oct 2010 16:31:04 -0300
From: Rechtsanwalt Florian Giese <giese@rechtsanwalt-giese.info>
Reply-To: trenchd4@redwhitearmy.com
To: svolli@<einemeinerdomains>
Subject: Ermittlungsverfahren gegen Sie
Guten Tag,
in obiger Angelegenheit zeigen wir die anwaltliche Vertretung und Interessenwahrung der Firma Videorama GmbH, Munchener Str. 63, 45145 Essen, an.
Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluss aus im sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerk begangene Urheberrechtsverletzung an Werken unseres Mandanten. Unser Mandant ist Inhaber der ausschliesslichen Nutzungs- und Verwertungsrechte im Sinne der §§ 15ff UrhG bzw. § 31 UrhG an diesen Werken, bei denen es sich um geschutzte Werke nach § 2 Abs 1 Nr. 1 UrhG handelt.
Durch das Herunterladen urherberrechtlich geschutzer Werke haben sie sich laut § 106 Abs 1 UrhG i.V. mit §§ 15,17,19 Abs. 2 pp UrhG nachweislich strafbar gemacht.
Dann wollen wir uns doch mal dran machen, diesen Schwachsinn hier etwas zu sezieren.
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