- Es ist nahezu unmöglich, mit der europäischen Musikindustrie dabei zusammen zu arbeiten, einen legalen Online-Musikvertrieb zu fördern, die Kurzsichtigkeit der Plattenfirmen ist überraschend: Sie versuchen weder zu verstehen, welche Bedürfnisse und Gewohnheiten Musikfans haben, die Musik über das Internet konsumieren, noch zu verstehen, was die Künstler wollen, die direkt von diesem System profitieren.
- -- Mario Mariani
Gerade war die Pizza alle, und ich war nicht wirklich gut drauf. Seit Tagen wollte sich kein blogbares Thema bei mir einfinden. Und just in diesem Moment fand ich folgendes bei Tom's Hardware:
IFPI klagt trotz Wachstum bei Musikdownloads. Und dort gibt es doch ein paar Sätze, die ich mal kommentieren möchte.
Zuerst mal kurz, worum es geht:
Licht und Schatten für den internationalen Phonoindustrieverband IFPI: Er darf sich über massive Zuwächse bei Bezahl-Downloads im Jahr 2008 freuen beklagt jedoch, dass 95 Prozent aller Musik illegal heruntergeladen wurde. Es wird also mal wieder pressewirksam gelitten, was das Tränendrüsen nur hergeben.
Als Marke werden rund 40 Milliarden Songs genannt, für die nichts bezahlt wurde für die IFPI ist das zu viel.
Soso, 40.000.000.000 Songs für die nichts bezahlt wurde. Zählen da auch die paar hundert MP3 mit zu, die ich mir von den Webseiten der Künstler runtergeladen habe? "Nichts bezahlt" mit "illegal" gleichzusetzen empfinde ich persönlich als eine Frechheit.
...erklärt IFPI-Präsident John Kennedy dazu, der darauf hinweist, dass die Einnahmen aus legalen Downloads nicht annähernd die Verluste durch Musikpiraterie ausgleichen würden.
Fast zeitgleich erscheint auf heise online der Artikel
"Tauschbörsen nicht für Verluste verantwortlich", in dem eine Studie erwähnt wird, das für viele Leechers es sich nicht um die Frage dreht: "Saugen oder kaufen?" sondern um die Frage: "Saugen oder nicht?"
Die IFPI bevorzugt das französische System: Dort sollen Provider auffällige Kunden beziehungsweise Massen-Downloader und verdächtige P2P-Tauschbörsennutzer melden. Liegt eine Urheberrechts-Verletzung vor, erhält der Nutzer eine Warnung per Mail. Nach dem dritten Vergehen wird die Netzleitung abgeschaltet und der User kommt auf eine »schwarze Liste«. Wessen Name dort steht, der soll auch mit anderen Providern keinen Vertrag mehr abschließen können.
Nicht nur, dass andere die Drecksarbeit machen sollen, nein, die "Strafe" steht auch in keinem Verhältnis zum Vergehen. Das Internet wird mittlerweile als die "größten technischen Errungenschaft in der Geschichte der Menscheit" bezeichnet. Der Zugang dazu soll dann verwehrt werden, weil jemand ein Vergehen in der Größenordnung von schwarzfahren begeht? Bekommen demnächst Schwarzfahrer Hausverbot in allen öffentlichen Verkehrsmitteln? Bekommt ein Ladendieb Hausverbot in allen Läden?
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