- Wenn Daten erhoben werden, werden sie auch eines Tages missbraucht werden.
- -- Felix von Leitner aka fefe
Der Bund hat einen
"Fragen und Antworten"-Katalog zum Thema "Bundestrojaner" ins Netz gestellt. Ich selbst sehe mich bei diesem Thema als sachkundiger Laie. Zwar bin ich weder ein Jurist, noch habe ich mich jemals in der Programmierung oder Abwehr von Malware versucht, dennoch lese ich aber einiges zu diesem Thema und verdiene nicht nur meinen Lebensunterhalt mit der Programmierung von Software, sondern betreibe dies auch noch mit Begeisterung nach Feierabend. Deshalb sehe ich mich als durchaus kompetenter an, als derjenige, der diese Veröffentlichung zu verantworten hat. Deshalb habe ich mal meine persönlich Einschätzung zu den Fragen dieser Webseite im Folgenden wiedergegeben.
Wird bei der geplanten Online-Durchsuchung der Datenschutz genügend berücksichtigt? Wird meine Privatsphäre ausreichend geschützt? Wie bleiben meine privaten Dokumente geschützt? Wie bleiben gewerbliche und berufliche Unterlagen geschützt?
Es es technisch nicht möglich private/berufliche von "terroristischen" Unterlagen zu unterscheiden. Wenn es möglich wäre könnten ja Terroristen ihre Dokumente als "private" tarnen, und damit wäre diese Software ja sinnlos. Wenn man davon ausgeht, dass sie es nicht ohnehin schon ist.
Werden die Betroffenen von einer erfolgten Online-Durchsuchung informiert?
Laut dem Gesetz muss dies passieren. Andere Fälle in der Vergangenheit, bei denen die Betroffenen von einer Überwachungsmaßnahme hätten informiert werden müssen, haben aber gezeigt, dass dies auch gerne mal "vergessen" wird.
Ist sichergestellt, dass durch die Installierung der Ermittlungssoftware die auf dem betroffenen Rechner installierte Sicherheitssoftware nicht beeinträchtigt wird und dadurch Unbefugte zu anderen, zum Beispiel kriminellen Zwecken in die Rechner von Bürgern eindringen können?
Es ist Software, die von Menschen programmiert wurde. Menschen machen Fehler und diese führen in diesem Fall dazu, dass andere sich Zugriff auf den Rechner verschaffen können. Selbst wenn die Software fehlerfrei wäre (was an sich schon eigentlich unmöglich ist), dann können immer noch über den Zugang für die Ermittler noch unbefugtere als die Ermittler selbst sich Zugriff auf den Rechner verschaffen. Es ist immer nur eine Frage des Aufwands.
Könnte die Ermittlungssoftware entdeckt und dann zu eigenen Zwecken missbraucht werden?
Ja. Ist man wirklich in terroristische Machenschaften verstrickt, kann man ihn als falsche Fährte verwenden. Im anderen Fall sollte man ihm dem Chaos Computer Club zur Analyse überlassen.
Wie werden Dienstleister geschützt, welche vertraglich zum Schutz der ihnen anvertrauten und bei ihnen zur Auftragserfüllung gespeicherten Kundendaten verpflichtet sind?
Gar nicht, da ein solcher Schutz nicht möglich ist. Sie müssen sich schon auf das Ehrenwort der Staatsorgane und der von ihnen beauftragen Unternehmen verlassen. Und was ein Ehrenwort wert ist haben deutsche Politiker ja schon gezeigt.
Es wird behauptet, dass die Online-Durchsuchung Bürgerinnen und Bürger unzulässig unter einen Generalverdacht stellen würde stimmt das und wie verhält sich dies zu der rechtsstaatlichen Unschuldsvermutung?
Nein, das stimmt so nicht, da die Software ja nur in spezialgelagerten Sonderfällen Verwendung finden soll. Für den Generalverdacht ist die Vorratsdatenspeicherung der Telekommunikation zuständig.
Wie sollen die bei den Online-Durchsuchungen anfallenden Datenmengen durch die Sicherheitsbehörden bewältigt werden?
Durch Subunternehmer, die entweder maschinell oder menschlich die Daten vorsortieren. Dabei wird es ganz sicher Fehler in beide Richtungen geben: terrorverdächtige Daten werden nicht erkannt werden, und privates, welches eigentlich geschützt werden sollte, wird an die Öffentlichkeit gelangen.
Welche Rechtsmittel werden gegen Online-Durchsuchungen zugelassen?
Eine Menge, ganz bestimmt. Nur werden die alle verpuffen, und selbst wenn die Unschuld höchstrichterlich wieder hergestellt wurde, wird immer noch der "beschmutzte Ruf" bleiben, denn wie sagen die alles besser wissenden Nachbarn doch immer so gerne: wenn der wirklich unschuldig gewesen wäre, dann hätten die ihn doch gar nicht erst unter die Lupe genommen.
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